Diese späte Ausgabe von Stichen nach Le Bruns Zeichnungen stellt eine Mischung der bereits am Ende des XVII. Jahrhunderts erschienenen Stiche von Le Clerc ( > 1696), des Verlegers Picard ( > 1698) und Audran ( > 1727) dar.
Völlig neugestaltet sind die Legenden, teilweise lassen sich Rasuren an den Stellen erkennen, wo zuvor der französische Titel gestanden hatte.
Offensichtlich hatte hier einer der Augsburger Stecher-Verleger vom Ende des XVIII. Jahrhunderts bereits anderweitig benutzte Platten aufgekauft und für eine neue Ausgabe überarbeitet. Ungewöhnliches ist darin nicht zu sehen, denn das war stehende Verlegerpraxis im graphischen Gewerbe seit der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts. Und zwar aus folgendem Grunde:
Das uns heute geläufige Copy-right gibt es in Deutschland erst seit ungefähr 1860 mit Einführung der Gewerbefreiheit im Deutschen Reich. Zuvor gab es lediglich lokal gültige Schutzprivilegien (kenntlich gemacht durch Beschriftungen, meist am unteren Rand der Graphik, wie z.B. "cum privilegium ... " oder "priv. du roi"), die jeweils nur für 10 Jahre galten.
© by P. Gerlach 12.12.1999, revidiert 03.2018.
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